Grundrecht auf Erektion?


Kassen zahlen nicht für Lebensqualität
Grundrecht auf Erektion?

Haben behinderte Menschen, deren Erkrankung zu Potenzproblemen führt, ein Recht auf Potenzmittel? Laut dem Bundessozialgericht in Kassel nicht. Ein chronisch kranker Mann hatte geklagt, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für Potenzmittel ablehnte.

Gesundheitsreform bittet Behinderte zur Kasse

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Versicherte alle Arzneimittel, die nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, selbst bezahlen. Dazu zählen auch Potenzmittel. Ein chronisch kranker Mann hat gegen diesen Beschluss geklagt. Er leidet unter Multipler Sklerose, einer unheilbaren Nervenerkrankung, die auch Erektionsprobleme verursacht. Der Mann kaufte sich Potenzmittel und beantragte bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch diese lehnte ab und verwies auf die Gesundheitsreform.

Recht auf Potenz?

Der chronisch Kranke fühlte sich diskriminiert. Er argumentierte, dass Multiple Sklerose eine Behinderung sei und die Potenzprobleme ein Teil seiner Erkrankung seien. Er habe einen Anspruch auf Potenzmittel, da mithilfe der Pillen „weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen“. Der Betroffene verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf. Zudem berief er sich auf den Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Artikel beschreibt das Recht von Behinderten „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung“.

Potenzpillen nicht lebenswichtig

Das Bundessozialgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Laut Gerichtsurteil liegt kein Verstoß gegen die UN-Konvention oder das Grundgesetz vor. Nach Ansicht der Richter haben die Potenzmittel keinen lebensnotwendigen Nutzen, sondern erhöhen vor allem die persönliche Lebensqualität. Damit fielen sie unter die Gesundheitsreform von 2004 und seien deshalb auch weiterhin vom Patienten selbst zu tragen. Die Selbstzahlungspflicht gelte laut den Richtern besonders, wenn „die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen auch maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen können“.

News

Sturzgefahr im Alter
Sturzgefahr im Alter

Strategien für mehr Sicherheit

Fast jede vierte Person über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr – mit manchmal schweren Folgen. Doch vielen Stürzen lässt sich vorbeugen. Was hilft?   mehr

In Zukunft weniger Schwangerschaftsvorsorge?
In Zukunft weniger Schwangerschaftsvorsorge?

Neues Gesetz ändert Finanzierung

Ab 2027 sollen Leistungen in Frauenarztpraxen anders vergütet werden. Ärzt*innen warnen, dass dann weniger Termine für Schwangere zur Verfügung stehen könnten. Die Krankenkassen widersprechen. Was steckt dahinter?   mehr

Mit Zahnseide gegen Schlaganfall

Mann benutzt Zahnseide an den oberen Schneidezähnen.

Für Zähne und Gehirn

Um Schlaganfällen vorzubeugen, kann man so einiges tun. Aufs Rauchen verzichten, Übergewicht vermeiden, die Zähne richtig putzen – und dabei regelmäßig Zahnseide verwenden.   mehr

Aktivkohle: Wunderwaffe bei Vergiftungen?
Aktivkohle: Wunderwaffe bei Vergiftungen?

Wann der Einsatz sinnvoll ist

Aktivkohle gilt als Alleskönner bei Vergiftungen. Doch bei der Anwendung gibt es Einiges zu beachten.   mehr

Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis
Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis

Folgen des Dauerscrollens

Kurzvideoplattformen wie Tiktok und Co sind beliebt. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene verbringen oft täglich Stunden mit dem Betrachten der kurzen Clips. Doch was stellt die endlose Abfolge schneller Bilder mit Gehirn und Psyche an?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Neue Apotheke
Inhaber Dr. Frank Kupka
Telefon 03592/38 03 05
E-Mail postfach@neue-apotheke-wilthen.de