Grundrecht auf Erektion?


Kassen zahlen nicht für Lebensqualität
Grundrecht auf Erektion?

Haben behinderte Menschen, deren Erkrankung zu Potenzproblemen führt, ein Recht auf Potenzmittel? Laut dem Bundessozialgericht in Kassel nicht. Ein chronisch kranker Mann hatte geklagt, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für Potenzmittel ablehnte.

Gesundheitsreform bittet Behinderte zur Kasse

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Versicherte alle Arzneimittel, die nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, selbst bezahlen. Dazu zählen auch Potenzmittel. Ein chronisch kranker Mann hat gegen diesen Beschluss geklagt. Er leidet unter Multipler Sklerose, einer unheilbaren Nervenerkrankung, die auch Erektionsprobleme verursacht. Der Mann kaufte sich Potenzmittel und beantragte bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch diese lehnte ab und verwies auf die Gesundheitsreform.

Recht auf Potenz?

Der chronisch Kranke fühlte sich diskriminiert. Er argumentierte, dass Multiple Sklerose eine Behinderung sei und die Potenzprobleme ein Teil seiner Erkrankung seien. Er habe einen Anspruch auf Potenzmittel, da mithilfe der Pillen „weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen“. Der Betroffene verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf. Zudem berief er sich auf den Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Artikel beschreibt das Recht von Behinderten „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung“.

Potenzpillen nicht lebenswichtig

Das Bundessozialgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Laut Gerichtsurteil liegt kein Verstoß gegen die UN-Konvention oder das Grundgesetz vor. Nach Ansicht der Richter haben die Potenzmittel keinen lebensnotwendigen Nutzen, sondern erhöhen vor allem die persönliche Lebensqualität. Damit fielen sie unter die Gesundheitsreform von 2004 und seien deshalb auch weiterhin vom Patienten selbst zu tragen. Die Selbstzahlungspflicht gelte laut den Richtern besonders, wenn „die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen auch maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen können“.

News

Ständig Infekte beim Kita-Kind …
Ständig Infekte beim Kita-Kind …

Wie viele sind normal?

Ein bisschen nervig ist es schon: Kaum kommt das Kind in die Kita, geht es los mit den Infekten. Doch wie viele Infekte sind normal – und kann man etwas dagegen tun?   mehr

Rauchen verschlimmert Basedow
Rauchen verschlimmert Basedow

Weg mit der Fluppe!

Menschen mit einem Morbus Basedow müssen im Alltag auf einige Dinge achten. Dazu gehört, mit dem Rauchen aufzuhören – denn Nikotin verschlimmert die Erkrankung. Das gilt besonders für die Augenbeteiligung.   mehr

Menstruationstasse statt Tampons?
Menstruationstasse statt Tampons?

Weniger Kosten, weniger Müll

Menstruationstassen sind praktisch: Sie bieten den gleichen Schutz wie Binden oder Tampons, verursachen weniger Müll und sind auch noch billiger als herkömmliche Hygieneprodukte. Doch wie sieht es mit der medizinischen Sicherheit aus?   mehr

Ingwer für das Immunsystem
Ingwer für das Immunsystem

Stimulation der weißen Blutkörperchen

Ob in Getränken oder Speisen: Ingwer hat sich in der deutschen Küche einen festen Platz erobert. Die scharfe Knolle schmeckt aber nicht nur, sondern leistet auch als Heilpflanze gute Dienste – etwa indem sie das Immunsystem anregt.   mehr

Ist Low Carb besser als andere Diäten?
Ist Low Carb besser als andere Diäten?

Blick in Studien

Low-Carb-Diäten basieren auf dem Prinzip, möglichst wenig Kohlenhydrate zu essen. Mit dieser Methode lässt sich ziemlich sicher Gewicht reduzieren. Fraglich ist aber, ob Low Carb besser funktioniert als andere Diäten.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Neue Apotheke
Inhaber Dr. Frank Kupka
Telefon 03592/38 03 05
E-Mail postfach@neue-apotheke-wilthen.de